UPDATE - Hygienekonzept & Co.

Hier findet Ihr und Sie alles wichtig zu den Themen Hygienekonzept & Co.
Bitte achtet alle gemeinsam auf die entsprechende Einhaltung der Maßnahmen.

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Aktualisierter Stand: 11.09.2021
Absofort gilt in ALLLEN Bereichen die 3-G-Regelung:

  • - Freizeit- und Amateursport ist erlaubt, allerdings nur für Sporttreibende, die geimpft, genesen oder getestet sind (3G-Regel).
  • - Der Einlass für Zuschauer ist nur für Personen gestattet, die geimpft, genesen oder getestet sind (3G-Regel).
  • - Bei Sportveranstaltungen gilt eine Höchstteilnehmerzahl von 200 im Freien und von 100 in Innenräumen, zuzüglich genesene und geimpfte Personen.
  • - Das Führen eines Negativnachweises gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren. Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, wird ebenfalls von einem Testerfordernis abgesehen.
  • - In den Umkleiden und auf den Wegen innerhalb des Gebäudes gilt weiterhin Maskenpflicht, auch wenn das Sporttreiben an sich ohne Maske erlaubt ist.
Wichtiger Hinweis für Zuschauer: Bitte haltet am Eingangsbereich den Nachweis bereit, ob Ihr GEIMPFT, GENESEN oder GETESTET seid. Insofern Ihr getestet seid, darf dieser Test nicht älter als 24 h sein.

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Das Hygienekonzept vom 28.07.2020 (s. u., genehmigt am 11.08.2020) gilt weiterhin!

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Ergänzend zu den im Hgienekonzept veröffentlichen Regelungen gilt folgendes:

- Auf dem gesamten Sportgelände ist IMMER Mund- und Nasenschutz zu tragen. Dieser kann auf einem festen Steh- oder Sitzplatz abgenommen werden. Dabei ist mindestens ein Abstand von 1,50 m zum Nachbarn einzuhalten.
- Unter überdachten Flächen und in geschlossenen Räumen ist IMMER eine Maske zu tragen (auch wenn man einen festen Steh- oder Sitzplatz hat).
- Das zusammenstehen in Zehnergruppen ist nicht mehr gestattet. Es gilt immer das Abstandsgebot.
- Die Einhaltung der Abstände wird Seitens des Vereins konsequent eingefordert werden, gegebenenfalls auch mit Androhung oder Durchsetzung des Hausrechts.

Diese ergänzenden Regelungen gelten für den Spielbetrieb der Senioren- wie auch der Jugendmannschaften!

Ziel der Maßnahmen ist und bleibt, den Spielbetrieb aller Mannschaften so lange es geht aufrecht erhalten zu können.

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Quelle: DFB Plakat
Hygienekonzpt FCA (genehmigt durch den Kreisfussballwart am 11.08.2020) - hat weiterhin Bestand (05.08.2021)
Meldezettel Zuschauer (zum Vorab-Ausfüllen für zuhause)


Zonierung FCA Gelände
Erläuterung Zonen
Zone 1 - Spielbetrieb
• Nur die für den Spielbetrieb notwendigen Personengruppen: Spieler*innen, Trainer*innen, Teamoffizielle gemäß Spielbericht, Schiedsrichter*innen, Ansprechpartner*in für Hygienekonzept

Zone 2 - Umkleidekabinen
• Nur die relevanten Personengruppen: Spieler*innen, Trainer*innen, Teamoffizielle gemäß Spielbericht, Schiedsrichter*innen, Ansprechpartner*in für Hygienekonzept

Zone 3 – Zuschauer
• Vor Betreten der Anlage: Zuschauererfassung gemäß Meldezettel
• Erlaubt sind max. 10 Personen der gleichen Gruppe, dazwischen 1,5 m Abstand
• Beachtung von Markierungen zur Einhaltung von Abstandsgeboten
• Die Gaststätte bleibt geschlossen. Ein Verkauf von Getränke/ Essen erfolgt über eine Durchreiche auf der Terrasse.
• Die Toiletten im Vereinsheim sind geöffnet.
• Besucher sind in der rechten Platzhälfte erlaubt, die linke Platzhälft bleibt als Verkehrsweg den Spielern vorbehalten.

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